Berufskraftfahrer - Beschleunigte Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation
Seit dem 10.09.08 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10.09.09 (Lkw-Fahrer) muss jeder EU-Berufskraftfahrer eine Grundqualifikation nachweisen. EU-Berufskraftfahrer sind alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE und D1/D1E unterwegs sind und Fahrten gewerblich durchführen.
Wer seinen Führerschein vor dem jeweiligen Datum erhalten hat, erspart sich die Grundqualifikation und benötigt nur die 5-tägige Weiterbildung nach BKrFQG.
Die Grundqualifikation muss für den Personen- bzw. Güterverkehr erfolgreich abgeschlossen sein und wird mit einer Befristung von 5 Jahren als Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Danach muss alle 5 Jahre eine 5-tägige Weiterbildung nach BKrFQG besucht werden.
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