Führerscheinklasse B196

Das darfst du mit dem Führerschein B196

Die Führerscheinklasse B196 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit

  • einem Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
  • einer Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)

Voraussetzungen für B196

  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
  • Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule

Theorie und Praxis

Der theoretische Unterricht umfasst 4 Unterrichtsstunden zu jeweils 90 Minuten.

Die Praxis umfasst 5 Motorrad-Fahrstunden zu jeweils 90 Minuten.

Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Unsere Fahrzeuge für die Klasse B196

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