Führerscheinklasse B / BF17

Das darfst du mit dem Führerschein B / BF 17

Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen von Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und max. 9 Personen inkl. Fahrer.

  • Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg dürfen mitgeführt werden.
  • Das gesetzliche Mindestalter ist 18 Jahre.
  • Die Probezeit beträgt beim Ersterwerb zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.
  • Größere bzw. schwerere Anhänger dürfen unter Beachtung folgender Voraussetzungen mitgeführt werden:
    Beide zulässige Gesamtmassen (Zugfahrzeug und Anhänger) dürfen in ihrer Summe 3,5t nicht überschreiten.

Die Klasse B berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L!

Begleitetes Fahren mit 17

Die Führerscheinklasse (Prüfbescheinigung) BF 17 berechtigt zum Führen von Kraftwagen mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis 3,5 t in Begleitung einer geeigneten Person.

  • Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg dürfen mitgeführt werden.
  • Das gesetzliche Mindestalter ist 17 Jahre.
  • Die Probezeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Aushändigung der Prüfbescheinigung.
  • Größere bzw. schwerere Anhänger dürfen unter Beachtung folgender Voraussetzung mitgeführt werden:
    Beide zulässige Gesamtmassen (Zugfahrzeug und Anhänger) dürfen in ihrer Summe 3,5t nicht überschreiten.

Wichtig: Die Prüfbescheinigung gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland. Es darf nicht im Ausland gefahren werden.

Die Klasse BF 17 berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L, diese dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.

Vorraussetzungen für die Begleitperson:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Führerschein Klasse B (oder Klasse 3) seit mindestens 5 Jahren durchgehend
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg)
  • Für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille-Regelung
  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein

Theorie und Praxis

Der theoretische Unterricht umfasst bei Beiden Klassen 12 Doppelstunden Grundstoff zu jeweils 90 Minuten.

Bei einer Erweiterung sind es nur 6 Doppelstunden.
Außerdem noch 2 Doppelstunden klassenspezifischer Technikunterricht zu jeweils 90 Minuten.

Die Praxis umfasst 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu jeweils 45 Minuten.

Unsere Fahrzeuge für die Klasse B / BF 17

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