Führerscheinklasse AM

Das darfst du mit dem Führerschein AM

Die Führerscheinklasse AM berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern (Mopeds), sowie dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen.

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 Km/h. Bei einer elektrischen Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei einem Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

  • Krafträder, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 Km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) und Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h, einem Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW und bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h, einem Hubraum bei Fremdzündungsmotoren von höchstens 50 cm³, bei anderen Verbrennungsmotoren eine Nutzleistung von max. 4 kW und bei Elektromotoren eine Nenndauerleistung von max. 4 kW, Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

 

Voraussetzungen für die Führerscheinklasse AM

Dieser Führerschein ist für alle Führerscheinbewerber ab dem 16. Lebensjahr und wird ohne Probezeit erteilt.

Theorie und Praxis

Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Technikunterricht zu jeweils 90 Minuten.

Bei der Praxis ist keine Mindeststundenzahl vorgeschrieben.

Unsere Fahrzeuge für die Klasse AM

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