Melde dich jetzt an
Wir freuen uns auf dich
Zur Anmeldung kannst Du unser Anmeldeformular benutzen, bei uns vorbei schauen oder Du rufst uns in der Filiale Deiner Nähe an.
Jetzt zum Führerschein anmeldenDas Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder):
Mindestalter: 18 Jahre (21 Jahre bei gewerblichem Güterverkehr)
Voraussetzung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland außerdem zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)
Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.
Einschluss: Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein. Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Sonderfahrten Klasse CE |
Überland |
Autobahn |
Dunkelfahrt |
bei Erweiterung auf Klasse C: |
5 |
2 |
3 |
C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung: |
Solo: 3 |
Solo: 1 |
Solo: keine |
Dauer der Fahrprüfung: |
75 Minuten |
Zur Anmeldung kannst Du unser Anmeldeformular benutzen, bei uns vorbei schauen oder Du rufst uns in der Filiale Deiner Nähe an.
Jetzt zum Führerschein anmelden