Führerscheinklasse C

Das darfst du mit dem Führerschein C

Das Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder):

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
  • und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre

Voraussetzung: Führerschein Klasse B

Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland außerdem zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung:

  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)

Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.

Die Klasse C berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1.

Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Sonderfarhten für die Klasse C

Sonderfahrten Klasse C

Überland

Autobahn

Dunkelfahrt

bei Erweiterung von Klasse B:

5

2

3

bei Erweiterung von Klasse C1:

3

1

1

Dauer der Fahrprüfung:

75 Minuten

 

Unsere Fahrzeuge für die Klasse C

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