Führerscheinklasse A2

Das darfst du mit dem Führerschein A2

Die Führerscheinklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW. Das Kraftrad darf ein Verhältnis Leistung/Leermasse von max. 0,2 kW/Kg haben.

  • Dieser Führerschein ist für alle Führerscheinbewerber ab dem 18. Lebensjahr als Direkteinstieg, 
    oder für alle die Klasse A1 mindestens 2 Jahre als Vorbesitz haben als Aufstieg, möglich. Hierzu ist nur 
    eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).
  • Die Probezeit beträgt beim Ersterwerb zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.

Die Klasse A2 berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und der Klasse A1.

Theorie und Praxis

Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Technikunterricht zu jeweils 90 Minuten Dauer.

Bei einer Erweiterung sind nur 6 Doppelstunden Grundstoff erforderlich.
Bei mindestens zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.

Die Praxis umfasst 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu jeweils 45 Minuten Dauer.

Bei mindestens zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1 entfallen die gesetzlichen Pflichtstunden, es ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Unsere Fahrzeuge für die Klasse A2

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