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Jetzt zum Führerschein anmeldenDie Führerscheinklasse A berechtigt zum Führen aller Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge* mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Wird die Führerschein Klasse A vor dem 21. Lebensjahr durch eine Aufstiegsprüfung erlangt, dürfen Dreirädrige Kraftfahrzeuge nur bis max. 15 kW (siehe Klasse A1) gefahren werden. Ab dem 21. Lebensjahr entfällt diese Beschränkung dann automatisch.
Die Klasse A berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM, A1 und A2.
Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Technikunterricht zu jeweils 90 Minuten.
Bei einer Erweiterung sind nur 6 Doppelstunden Grundstoff erforderlich.
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.
Die Praxis umfasst 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu jeweils 45 Minuten Dauer.
Bei mindestens zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 entfallen die gesetzlichen Pflichtstunden, es ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
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